2013-11-19: Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Tätigkeit der Gesellschaft), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 13 (Beirat), § 15 (Jahresabschluss und Lagebericht, Rechnungsprüfung) und § 19 (Gerichtsstand) beschlossen. § 20 (Kosten) ist ersatzlos gestrichen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Herforder Str. 45, 32545 Bad Oeynhausen. Neuer Unternehmensgegenstand: Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke mit Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere: - die Aufstellung und Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die lokalen Verkehre in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke sowie das Mitwirken bei dessen rechtskonformer Umsetzung, insbesondere auch die Durchführung von Vergaben nach Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 und deren anschließende Steuerung im Auftrag der Kreise Herford und Minden-Lübbecke als zuständige Behörden gemäß dieser Verordnung sowie das Aufstellen von Fahrplänen mit Bezug auf § 40 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz, - die Koordination und Bündelung im allgemeinen Interesse liegender Planungs-, Finanzierungs-, Abrechnungs- und Förderangelegenheiten des ÖPNV unter besonderer Berücksichtigung des Schülerverkehrs, - das Hinwirken auf die Schaffung eines im allgemeinen Interesse liegenden Finanzierungskonzeptes zur langfristigen Sicherung des lokalen ÖPNV mit dem Ziel einer sachgerechten Aufteilung von evtl. entstandenen Verkehrsdefiziten im ÖPNV auf kommunale Gebietseinheiten, - die Erarbeitung einer Konzeption zur Einrichtung und Erhaltung von im allgemeinen Interesse liegender zunehmend barrierefreier ÖPNV-Infrastruktur (z.B. Haltestellen, Kundenzentren, Mobilitätsberatung) und Hinwirken auf eine wirtschaftliche Infrastrukturbereitstellung mit vertretbaren Kosten für die Allgemeinheit, - die Erarbeitung und Umsetzung einer im allgemeinen Interesse liegenden Angebots-, Marketing- und Qualitätssicherungsstrategie im ÖPNV, - die Förderung und/oder Weiterentwicklung lokaler und regionaler Gemeinschaftstarife und Beförderungsbedingungen unter besonderer Berücksichtigung lokaler Wirtschaftlichkeitsaspekte, insbesondere auch in Bezug auf § 39 Abs. 1 Personenförderungsgesetz, - die Vertretung lokaler ÖPNV-Interessen gegenüber Dritten, wie z.B. dem Nahverkehrsverbund Westfalen-Lippe (NWL), dem Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL), dem Bund, den Ländern und den Verkehrsunternehmen und Nachbaraufgabenträgern des ÖPNV.
2022-04-14: Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 sowie in § 15 (Jahresabschluss und Lagebericht, Rechnungsprüfung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke mit Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere: - Die Feststellung des Nahverkehrsplanes im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit und das Hinwirken auf dessen Aufstellung und Fortschreibung durch die Aufgabenträger, - die Koordination und Bündelung im allgemeinen Interesse liegender Planungs-, Finanzierungs-, Abrechnungs- und Förderangelegenheiten des ÖPNV unter besonderer Berücksichtigung des Schülerverkehrs, - das Hinwirken auf die Schaffung eines im allgemeinen Interesse liegenden Finanzierungskonzeptes zur langfristigen Sicherung des lokalen ÖPNV mit dem Ziel einer sachgerechten Aufteilung von evtl. entstandenen Verkehrsdefiziten im ÖPNV auf kommunale Gebietsheinheiten, - die Erarbeitung einer Konzeption zur Einrichtung und Erhaltung von im allgemeinen Interesse liegender zunehmend barrrierefreier ÖPNV-Infrastruktur (z.B. Haltestellen, Kundenzentren, Mobilitätsberatung) und Hinwirken auf eine wirtschaftliche Infrastrukturbereitstellung mit vertretbaren Kosten für die Allgemeinheit, - die Erarbeitung und Umsetzung einer im allgemeinen Interesse liegenden Angebots-, Marketing- und Qualitätssicherungsstrategie im ÖPNV, - die Förderung und/oder Weiterentwicklung lokaler und regionaler Gemeinschaftstarife und Beförderungsbedingungen unter besonderer Berücksichtigung lokaler Wirtschaftlichkeitsaspekte, insbesondere auch in Bezug auf § 39 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz, - die Vertretung lokaler ÖPNV-Interessen gegenüber Dritten, wie z.B. dem Nahverkehrsverbund Westfalen-Lippe (NWL), dem Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL), dem Bund, den Ländern, den Verkehrsunternehmen und Nachbaraufgabenträgern des ÖPNV.