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Missing AG

Lokaler Dienstleister
Adresse / Anfahrt
Friedrichstraße 68
10117 Berlin
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-09-14:
Firma: Missing AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 68, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Unternehmensberatung, insbesondere die Förderung von Unternehmensgründungen und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen und Tätigkeiten sowie die Entwicklung, Gründung und das Betreiben von Geschäftsmodellen einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Beteiligung erfolgt ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. David, Samuel, *04.08.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 19.07.2018

2020-09-25:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2020;24.09.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Missing GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221483 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.