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Missionswerk Karlsruhe gemeinnützige Missions GmbH

Gebet, Betriebsferien, Erhalte..., Gebetserhörung, Alltagsveränderer, Leitfäden, Missionsgesellschaft, Weihnachtsgeschichte, Hilfst
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Keßlerstraße 2-12
76185 Karlsruhe
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2016-01-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 , § 3 (Selbstlosigkeit) und § 11 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Förderung der Religion, die Förderung der Jugendarbeit, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Verkündigung und Verbreitung des Evangeliums in jeder geeigneten Form mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Medien. - Produktion und Verbreitung von Sendungen für das Fernsehen. Die Gesellschaft darf sich hierzu auch an Gesellschaften mit entsprechendem Zweck zur Zielerreichung beteiligen. - Betreiben von steuerbegünstigten Missionswerken im Sinne dieser Satzung in Europa und Übersee. - Betreiben eines Jungendzentrums sowie Durchführung von Jugendfreizeiten. - seelsorgerliche Betreuung von Hilfesuchenden. - selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. - Bau und Unterstützung von überkonfessionellen und interkulturellen Sozialzentren, Kindertagesstätten und Frauenhäusern in Israel. - Durchführung von interkulturellen Bildungsprojekten in Israel, um auf Dauer ein friedliches Zusammenleben der unterschiedlichen Volksgruppen zu fördern. - Zuwendung von einem Teil ihrer Mittel an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts in Europa und Übersee zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Die Gesellschaft ist eine Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Tätigkeit der Körperschaft ist überkonfessionell und dient ausschließlich religiösen, karitativen erzieherischen und mildtätigen Zwecken. Die zur Erreichung ihrer Zwecke notwendigen Mittel erhält die Körperschaft hauptsächlich durch Spenden und Kollekten.

2016-02-25:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Förderung der Religion, die Förderung der Jugendarbeit, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Verkündigung und Verbreitung des Evangeliums in jeder geeigneten Form mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Medien. - Produktion und Verbreitung von Sendungen für das Fernsehen. Die Gesellschaft darf sich hierzu auch an Gesellschaften mit entsprechendem Zweck zur Zielerreichung beteiligen. - Veranstaltung von Gottesdiensten, internationaler christlicher Kongresse, Seminare, Schulungen, Konzerte und Missionsreisen. - Betreiben von steuerbegünstigten Missionswerken im Sinne dieser Satzung in Europa und Übersee. - Betreiben eines Jungendzentrums sowie Durchführung von Jugendfreizeiten. - seelsorgerliche Betreuung von Hilfesuchenden. - selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. - Bau und Unterstützung von überkonfessionellen und interkulturellen Sozialzentren, Kindertagesstätten und Frauenhäusern in Israel. - Durchführung von interkulturellen Bildungsprojekten in Israel, um auf Dauer ein friedliches Zusammenleben der unterschiedlichen Volksgruppen zu fördern. - Zuwendung von einem Teil ihrer Mittel an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts in Europa und Übersee zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Die Gesellschaft ist eine Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Tätigkeit der Körperschaft ist überkonfessionell und dient ausschließlich religiösen, karitativen erzieherischen und mildtätigen Zwecken. Die zur Erreichung ihrer Zwecke notwendigen Mittel erhält die Körperschaft hauptsächlich durch Spenden und Kollekten.

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