2010-12-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.1993, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wesseling (bisher Amtsgericht Köln HRB 43972) nach Troisdorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Iltisweg 5, 53842 Troisdorf. Gegenstand: Der Verkauf und der Vertrieb von Bürodruck- und Kopiersystemen und deren Service in den alten Bundesländern, nämlich Hansestadt Hamburg, Hansestadt Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Niedersachsen, Nordrheinwestfalen, Rheinland Pfalz, Hessen, Saarland, Bayern, Baden-Württemberg. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Holtwick, Kurt Werner, Köln, *16.06.1962; Luckner, Holger Wolfgang, Leichlingen, *31.01.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.02.2016 mit der GEBIT Vertriebsgesellschaft für Büro- und Informations-Technik m.b.H. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 12991) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-06-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2017 mit der Büroorganisation Hinze GmbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 4603) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.