2015-06-15: Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR auf 37.500,00 EUR beschlossen. 37.500,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2015 mit der Elsner Mittelstädt Endsorgung GmbH mit Sitz in Northeim (Amtsgericht Göttingen HRB 200618) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-03-28: Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Mittelstädt Recycling GmbH.