2014-02-05: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Mebag Tiefbau Zweigniederlassung der Mittelweser Tiefbau GmbH & Co. KG, 06869 Coswig, Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 5, 06869 Coswig OT Klieken. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Mebag Tiefbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Coswig/Anhalt (Amtsgericht Stendal HRB 14050). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2013 mit Ergänzung vom 22.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2013 und 22.01.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2013 und 22.01.2014 mit der Mebag Tiefbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Coswig (Anhalt) (Amtsgericht Stendal HRA 10659) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-07-31: Registerstelle und Registernummer ergänzt: Persönlich haftender Gesellschafter: Mittelweser-Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nordholz . Nach Änderung der Firma und des Sitzes sowie Registerstelle und Registernummer ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Mebag Tiefbau Güstrow GmbH, Güstrow (Amtsgericht Rostock HRB 12888).