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MoMaTech GmbH

Lebensmittel, Entstauben, Austragen..., Fördergeräte, Lohnreinigung, DeDusting Anforderungen, Mengen von Neuware, Regenerat, Peripherie
Adresse / Anfahrt
Brühlweg 3
88639 Wald
1x Adresse:

Im Unterdorf 16
88605 Meßkirch


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Weißenhorn (Amtsgericht Memmingen HRB 12178) nach Wald verlegt. Geschäftsanschrift: Brühlweg 3, 88639 Wald. Gegenstand: Handel von Gebrauchtanlagen und deren Komponenten, Vertretung von Komponenten für den Anlagenbau und Planung und Lieferung von Industrieanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Graf, Rudolf, Wald, *25.09.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-03:
Die Gesellschaft ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 28.03.2017. und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2017 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Rudolf Graf als Inhaber der Firma "MoMaTech Rudolf Graf e.Kfm.", Wald (Amtsgericht Ulm HRA 725171) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.