2011-01-06: (Handel mit Mineralölprodukten und sonstigen Energieträgern, insbesondere mit Kraftstoffen, Schmierstoffen, Brennstoffen, Schiffsbetriebsstoffen, Strom und Gas, Umschlag und Lagerung dieser Produkte, sowie alle damit verbundenen Handels- und Dienstleistungstätigkeiten, unter Einschluss der Herstellung, des Erwerbs und der Anmietung der dazu notwendigen Anlagen und Einrichtungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Spaldingstraße 64, 20097 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Mobene Verwaltungs-GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 116110). Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Aral Direkt GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 66818) und der MobEne GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 115754) als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Neugründung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 04.12.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-11-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der C & S Schmierstoffvertrieb GmbH mit Sitz in Zwickau verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.