2017-07-11: Firma: Mobilligence GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Am Hamburger Bahnhof 4, 10557 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft dient dem Zweck der Aufgabenwahrnehmung einer zentralen Beschaffungsstelle sowie von umfassenden Serviceleistungen, Dienstleistungen und Beratungsfunktionen im Bereich der Digitalisierung und Vernetzung der Mobilitätsbranche. Die Gesellschaft fördert im Rahmen ihrer Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit die Versorgung der Bevölkerung mit einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personenverkehr. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Puzicha, Jörg, *03.02.1966, Glashütten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.05.2017
2017-09-14: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 30.08.2017 mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 43038) als Obergesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 30.08.2017 zugestimmt hat.
2018-01-12: Rechtsverhaeltnis: Der mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 43038) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 14.12.2017, dem die Gesellschafterversammlung am 14.12.2017 zugestimmt hat, mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.