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Modehaus BÄR GmbH & Co. KG

Datenverarbeitung, Ö-Center, Rabattaktionen..., Produktneuheiten, Sonderaktionen, Beratungsfreude, Fashion-Stores, Ö-Centers
Adresse / Anfahrt
Austraße 5
74613 Öhringen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-28:
(Der Betrieb eines Modegeschäftes, insbesondere des Einzelhandels mit modischer Damen-, Herren- und Kinderbekleidung sowie Schuhe und Accessoires unter Aufrechterhaltung des eingeführten Unternehmensnamens Bär.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Austraße 5, 74613 Öhringen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kellermann Verwaltungsgesellchaft mbH, Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 759198), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kolb, Susanne, geb. Messer, Öhringen, *28.02.1971.

2017-09-08:
Der Einzelkaufmann Kellermann, Gerd, Öhringen, *06.01.1956 hat als Inhaber der Firma "Textilhaus Bär Inh. Gerd Kellermann e.K.", Öhringen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2017 mit Nachtrag vom 04.09.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2017 und 04.09.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Personenbezogene Daten geändert bei Einzelprokura: Kellermann, Susanne, geb. Messer, Öhringen, *28.02.1971. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-05-11:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Textilhaus Bär Inh. Gerd Kellermann e.K.", Öhringen am 14.02.2018 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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