Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Modehaus Binder GmbH & Co. KG

Veranstaltungen, Bekleidungsgeschäft für Damen, Wäschehaus..., Abendmode, Shoppingerlebnis, Brauthaus, Trendhouse
Adresse / Anfahrt
Herrenstraße 1
88410 Bad Wurzach
2x Adresse:

Breiteweg 9
88410 Bad Wurzach


Breiteweg 1
88410 Bad Wurzach


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-10:
Modehaus Binder GmbH & Co. KG, Bad Wurzach (Herrenstraße 1, 88410 Bad Wurzach, Handel mit Bekleidung aller Art, Schuhen und Mode-Accessoirs sowie der Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen jeder Art). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Binder Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Wurzach (Amtsgericht Ulm HRB 720832).

2007-08-28:
Die Einzelkauffrau Binder-Michelberger, Rosemaie, Bad Wurzach, *18.10.1940 hat als Inhaberin der Firma "Damenhaus Michelberger Rosmarie Binder-Michelberger", Bad Wurzach (Amtsgericht Ulm HRA 610138) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 20.07.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing