2015-07-31: Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Modehaus Nagel GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.07.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Modehaus Nagel GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 104246) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-04-08: Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; geändert wurde insbesondere die allgemeine Vertretungsregelung. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Einzelprokura: Butzko, Claudia, Stutensee, *26.09.1966.