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Modehaus Zimmermann GmbH

Bekleidungsgeschäft für Herren, Standarddatei, Modetrends...
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 26-28
79219 Staufen im Breisgau
1x Adresse:

Hauptstraße 278
79576 Weil am Rhein


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3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-07-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2014 mit Änderung vom 29.07.2014. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 26-28, 79219 Staufen im Breisgau. Gegenstand: Der Handel mit Textilien jeglicher Art sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie die Aufnahme neuer ähnlicher Geschäftszweige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Teubner, Axel, Staufen im Breisgau, *19.12.1962; Teubner, Melanie, geb. Marx, Staufen im Breisgau, *20.04.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Modehaus Zimmermann OHG", Staufen im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 310540) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-07-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2014 mit Änderung vom 29.07.2014. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 26-28, 79219 Staufen im Breisgau. Gegenstand: Der Handel mit Textilien jeglicher Art sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie die Aufnahme neuer ähnlicher Geschäftszweige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Teubner, Axel, Staufen im Breisgau, *19.12.1962; Teubner, Melanie, geb. Marx, Staufen im Breisgau, *20.04.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Modehaus Zimmermann OHG", Staufen im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 310540) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.