2011-05-02: Bestellt zum Geschäftsführer: Coenen, Karl-Gerd, Korschenbroich, *11.02.1940, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Grochmann, Dirk, Salzgitter, *06.09.1960.
2012-02-17: Nicht mehr Geschäftsführer: Coenen, Karl-Gerd, Korschenbroich, *11.02.1940. Prokura erloschen: Grochmann, Dirk, Salzgitter, *06.09.1960.
2013-03-06: Bestellt zum Geschäftsführer: Coenen, Karl Gerd, Korschenbroich, *11.02.1940, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-30: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen: § 9 (Verwendung des Reingewinns) wurde ersatzlos gestrichen. Bestellt zum Geschäftsführer: Coenen, Guido, Düsseldorf, *11.10.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-01: Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen: § 9 Abs. 2 (Verwendung des Reingewinns) wurde ersatzlos gestrichen.
2016-09-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Coenen, Karl Gerd, Korschenbroich, *11.02.1940. Bestellt als Geschäftsführer: Stredl, Gianpaolo, Erkrath, *09.05.1969, einzelvertretungsberechtigt.
2017-04-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Gnasnick, Uwe, Hagen, *25.03.1964.
2017-08-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2017 mit der Kartona GmbH mit Sitz in Wetter (Amtsgericht Hagen, HRB 5464) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.