2018-08-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2018. Geschäftsanschrift: Rechentshofer Straße 13, 74343 Sachsenheim. Gegenstand: Durchführung von Erdbauarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie von Garten- und Landschaftsarbeiten sowie diesbezüglicher Transporte und sämtlicher in diesem Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mollenkopf, Dieter Richard, Sachsenheim, *29.09.1958; Mollenkopf, Nico, Sachsenheim, *14.02.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-10-25: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Mollenkopf, Dieter Richard, Sachsenheim, *29.09.1958 als Inhaber der Firma "Dieter Mollenkopf Erdarbeiten e.K.", Sachsenheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 734612) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Mollenkopf, Dieter Richard, Sachsenheim, *29.09.1958 hat als Inhaber der Firma "Dieter Mollenkopf Erdarbeiten e.K.", Sachsenheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 734612) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-11-06: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Dieter Mollenkopf Erdarbeiten e.K.", Sachsenheim am 05.11.2018 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.