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Mologico GmbH

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Kalbacher Hauptstraße 42a
60437 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Pf 560213
60407 Frankfurt am Main


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3x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2016. Geschäftsanschrift: Kalbacher Hauptstraße 42a, 60437 Frankfurt am Main. Gegenstand: Unternehmensberatung und Interimsmanagement, der Betrieb von Internetplattformen und Web Shops, der Betrieb von Mobilitätsplattformen und das Halten von Unternehmensbeteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pauly, Markus Helmut, Frankfurt am Main, *11.05.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rapido Net Solutions UG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 136125) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-07-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der NiBax UG mit dem Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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