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Moltomedia GmbH & Co. KG

Onlinemedien, Beratungsagentur, Finanzierungslösungen..., Contsult, ODION, Digitalisierungspläne, Wege zu Fördermitteln
Adresse / Anfahrt
Heinrich-Barth-Straße 29
66115 Saarbrücken
1x Adresse:

Bleichstraße 21-23
66111 Saarbrücken


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-18:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.09.2009 wirksam geworden.

2009-09-18:
(Die Erbringung von Internetdienstleistungen, insbesondere die Entwicklung von Software für e-business und Kommunikation). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heinrich-Barth-Straße 29, 66115 Saarbrücken. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: moltomedia Geschäftsführung GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17993). Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der moltomedia GmbH -künftig Pazzi Finance GmbH- mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 13204 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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