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Bautzner Straße 9
01099 Dresden
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Wittenberger Straße 114
01277 Dresden


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5x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz, bisher Erfurt, Amtsgericht Jena HRB 514131) sowie 4 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Bautzner Str. 9, 01099 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Versicherungsvermittlung im Sinne des § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlung von Energiebelieferungs-, Medien- und Telekommunikationsverträgen, Betrieb von Preisvergleichsangeboten, insbesondere im Internet, Betrieb einer Media-, Werbe- und Vermarktungsagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Deckner, Daniela, Erfurt, *17.10.1979. Geschäftsführer: Kienert, Christian, Dresden, *09.11.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-01-26:
Geschäftsanschrift: Wittenberger Str. 114 A, 01277 Dresden.

2021-11-01:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.10.2021 und Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.10.2021 mit der xpert24 AG mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Erfurt, HRB 512775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-11-08:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.10.2021 und Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.10.2021 mit der xpert24 AG mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena, HRB 512775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-11-10:
Die Verschmelzung wurde am 10.11.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (nun Amtsgericht Dresden, HRB 42096) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.