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Moonlight Technology AG

Aufschraubsockel, Sockel, Lichtdiffusion..., Leuchte, Art Ausstellungsstück, Leuchtmittel, Quallität, Qualitätsanspruch, Robustheit, Dubai/AE
Adresse / Anfahrt
Hauensteinstraße 31
79713 Bad Säckingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-01:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 13.11.2021. Geschäftsanschrift: Lettenbündt 10, 79739 Schwörstadt. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von selbst oder im Auftrag hergestellten Außen- und Innenleuchten; Handel mit Teilen, die zur Herstellung solcher Erzeugnisse notwendig sind, sowie sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Caputo, Bartolomeo, Bad Säckingen, *05.10.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-12:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "protecc consulting GmbH", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704952) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DCE Verwaltungsgesellschaft mbH", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706032) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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