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Mosella Fishing GmbH

Medien- und Nachrichtenunternehmen, Mantikor
Adresse / Anfahrt
Gewerbegebiet
54533 Laufeld
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-02-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2012. Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet II, 54533 Laufeld. Gegenstand: Der Im- und Export sowie Herstellung von Angelbedarf aller Art und von Tiernahrung und der Handel mit Tiernahrung und Angelbedarf aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bammann, Jens, Bremen, *20.03.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-02:
Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Bammann, Jens, Weyhe, *20.03.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2020 mit der Primus UG mit Sitz in Laufeld (Amtsgericht Wittlich, HRB 41802) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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