2020-08-08: (An- und Verkauf aller landwirtschaftlichen Bedarfsgüter, einschließlich Getreide, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel, Saatgut und aller sonstigen landwirtschaftlichen Bedarfsartikel und Gartenbedarfsartikel; ferner der Handel mit sämtlichen Baustoffen für Rohbau, Ausbau, Renovierung und Gartengestaltung. Weiterhin die Beteiligung an anderen Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Woelkestraße 17, 85301 Schweitenkirchen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Moser Verwaltungs GmbH, Schweitenkirchen (Amtsgericht Ingolstadt HRB 9649).
2020-08-13: Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Woelkestraße 7, 85301 Schweitenkirchen.
2020-12-30: Firma geändert, nun: Moser Agrar & Baufachzentrum GmbH & Co. KG.
2020-12-30: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.10.2020 samt Nachtrag vom 21.12.2020 und Ergänzung vom 28.12.2020 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 16.10.2020 Teile des Vermögens (Gesamter Betrieb der übertragenden Gesellschaft mit Ausnahme aller in der Anlage P5 zum Ausgliederungsvertrag aufgeführten Vermögenswerte (zurückbehaltene Vermögensgegenstände), insbesondere von Grundbesitz samt wesentlicher Bestandteile und Zubehör, Immobilien, immobiliengleichen Rechten und damit zusammenhängender Verbindlichkeiten) von der MAB Beteiligungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schweitenkirchen (Amtsgericht Ingolstadt HRA 3575) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.