2011-05-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.09.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.09.2010 mit der Schuhmann Elektrogroßhandel GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt, HRB 82250) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-09: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 592.000,00 EUR auf 1.002.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Neues Stammkapital: 1.002.000,00 EUR.
2016-11-04: Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2016 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Moster, Rudolf, Kaufmann, Ludwigshafen/Rh.
2019-03-13: Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen.
2019-11-13: Änderung der Geschäftsanschrift: Ernst-Boehe-Straße 10, 67059 Ludwigshafen.
2021-06-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2021 mit der EBRA Elektrogroßhandel GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 65256) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2021 mit der Eidt Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 64357) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.