2006-02-02: Geschäftsführer:; Renner, Tim, *01.12.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2006-02-06: Firma: Motor Entertainment GmbH Gegenstand: Die gewerbliche Betätigung in allen Bereichen des Erwerbs, der Herstellung, des Vertriebs und jeglicher sonstiger Verwertung von Ton- und Bildtonträgern unterhaltenden, belehrenden, informativen oder werbenden Inhalts sowie der Erwerb, die Vermittlung und jede Art von Verwertung von Urheberrechten und damit verwandten Schutzrechten, insbesondere Leistungsschutzrechten sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; die Führung und Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen auf allen Gebieten des Erwerbs, die Vermittlung und Verwertung von Urheber-, Leistungsschutz-, Verlags- und Merchandisingrechten und der Veranstaltung von Rundfunksendungen; die Spezialverwertung von Tonträgern, insbesondere in Form von sogenannten Compilations, die Erstellung von Tonträgern und Marketing-Konzepten sowie der Import und Vertrieb von Tonträgern jeglicher Art; die Durchführung von Gastspielen und Tourneen von Künstlern, insbesondere Musikern und Musikgruppen; die Vermittlung von Künstlern, insbesondere von Musikern und Musikgruppen für Gastspiele und Tourneen, die von anderen Veranstaltern durchgeführt werden; die Promotionsarbeit, insbesondere Presse, TV- und Radiopromotion für Künstler, insbesondere Musiker und Musikgruppen; die Beratung (Management) sowie die Verkaufsförderung und Vermarktung (Merchandising) von Künstlern und ihren Produkten, insbesondere von Musikern und Musikgruppen. Stamm- bzw. Grundkapital: 40.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2005 ist das Stammkapital um 8.800 Euro auf zunächst 34.000 Euro, sodann im Wege der Sachkapitalerhöhung um weitere 2.000 Euro auf 36.000 Euro und danach um weitere 4.000 Euro auf insgesamt 40.000 Euro erhöht. Der Gesellschaftsvertrag ist neu gefasst.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapiterhöhung um 2.000 Euro erfolgte dadurch, dass die Gesellschafter ihre jeweiligen Kommanditanteile an die Motor Music GmbH & Co. KG und der Motor Entertainment GmbH & Co. KG (beide Berlin) beibringen und zwar unter Anrechnung auf folgende Geschäftsanteile: Tim Renner: 950,- EUR, Petra Husemann-Renner: 950,- EUR, Thorsten Rehling: 100,- EUR..
2006-12-22: Stamm- bzw. Grundkapital: 45.550 EUR Prokura: Corallo, Markus, *21.08.1978, Berlin; Einzelprokura Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 ist das Stammkapital um 5.550 Euro auf 45.550 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital), § 7 (Wettbewerbsverbot) und § 8a (Vorkaufsrecht)..
2008-11-04: Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Corallo, Markus.
2012-04-10: Stamm- bzw. Grundkapital: 46.450,00 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.05.2011 ist das Stammkapital um 900 EUR auf 46.450 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 6 (Gesellschafterversammlungen) und § 12 (Auflösung der Gesellschaft, Liquidationsvorab)..
2014-03-12: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 61 a, 10117 Berlin
2014-05-15: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Renner, Tim
2014-11-25: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014; 04.09.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2014 und 19.11.2014 ist die Motor Medien GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 141764 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-03-15: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Seelower Straße 5, 10439 Berlin