2014-06-27: Firma geändert, nun: Neue Firma: MotorLand GmbH & Co. KG.
2014-11-13: Firma der persönlich haftenden Gesellschafterin von Amts wegen berichtigt, nun: MotorLand Verwaltungs GmbH, Bad Zwischenahn (Amtsgericht Oldenburg HRB 3726).
2015-03-25: Sitz verlegt, nun: Oldenburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dietrichsweg 64, 26127 Oldenburg.
2022-03-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2021 mit der HBO Verwaltungs GmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.