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Motorgeräte Saffer GmbH

Adresse / Anfahrt
Linde 12
51399 Burscheid
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2021. Geschäftsanschrift: Linde 12, 51399 Burscheid. Gegenstand: der Handel und die Reparatur mit und von Landmaschinen und Gartengeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Saffer, Christoph Friedrich, Burscheid, *11.10.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Motorgeräte Saffer, Inhaber Christopf Saffer e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 34607) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.

2021-09-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2021 das von dem Einzelkaufmann Christoph Saffer, geboren am 11.10.1982, wohnhaft in Burscheid unter der Firma Motorgeräte Saffer, Inhaber Christoph Saffer e.K. mit Sitz in Burscheid (Amtsgericht Köln, HRA 34607) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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