2013-08-30: (Gegenstand ist der Handel mit Motorrädern, Krafträdern aller Art und deren Ersatzteile, Zubehör und Hilfsgeschäfte, sowie der Betrieb einer Reparaturwerkstatt für Motorräder bzw. Krafträder. Darüber hinaus ist die Kommanditgesellschaft berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen oder zu fördern, hierzu zählt auch die Errichtung von Zweigniederlassungen, der Erwerb von ähnlichen Unternehmen, die Beteiligung an und Gründung von solchen Unternehmen oder die Übernahme der Geschäftsführung oder Vertretung oder der Betrieb solcher Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hafelsstraße 246, 47809 Krefeld. Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden. Persönlich haftender Gesellschafter: Motorrad Faßbender Verwaltungs GmbH, Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 14503), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-10-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 30.08.2013 das von dem Einzelkaufmann Faßbender, Volker Ralf, Krefeld, *07.06.1957, unter der Firma Motorrad Faßbender e.K. in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRA 6118) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-11-15: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.10.2013 wirksam geworden.