2020-05-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2020. Geschäftsanschrift: Prager Str. 15, 01069 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere auch in dem Objekt Centrum-Galerie in Dresden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bien, Ngoc Dung, Dresden, *15.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-18: Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Mr. Bien Asia Food e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 10235) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.11.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Erklärung des Einzelkaufmanns vom selben Tag Teile des Vermögens als Ganzes von der Mr. Bien Asia Food e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 10235) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.