2012-03-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2012. Geschäftsanschrift: Silcherweg 1, 68753 Waghäusel. Gegenstand: Die Designerstellung, Prototyperstellung Produktion und Handel mit Schaufensterfiguren, Sonderfiguren, Werbefiguren, POS-Artikel, PVC-Figuren, Resin-Figuren, Action-Figuren, Movie-Figuren sowie sonstigen Figuren und Modellen einschließlich aller damit direkt und indirekt zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Muckle, Matthias, Waghäusel, *27.06.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-08: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des Vermögens der "Muckle Mannequins e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700106) auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Der Einzelkaufmann Muckle, Matthias, Waghäusel, *27.06.1965 hat als Inhaber der Firma "Muckle Mannequins e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700106) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.11.2012 mit Nachtrag vom 14.12.2012 und 31.01.2013 und der Versammlungsbeschlüsse vom 14.12.2012 und 04.02.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.