2011-11-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.8.2011. Geschäftsanschrift: Bavariaring 29, c/o Blitzstart Holding AG, 80336 München. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *11.04.1968; Selnes, Randi Mette, München, *02.03.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-02-01: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Maximilianstraße 32, c/o Steuerberater von Dall´Armi Thomas, 80539 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *11.04.1968; Selnes, Randi Mette, München, *02.03.1978. Bestellt: Geschäftsführer: Horstmann, Phaedra, Riemerling, *25.01.1945, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-08-14: Bestellt: Geschäftsführer: Horstmann, Frank, Riemerling, *17.02.1944, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-07-08: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016 hat die Änderung der §§ 1 , 2 (Sitz) und 4 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Multi Leiterplatten GmbH. Neuer Sitz: Brunnthal, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Brunnthaler Straße 2, 85649 Brunnthal-Hofolding. Neuer Unternehmensgegenstand: Vertriebsabwicklung von elektromechanischen Komponenten.
2019-10-31: Die Gesellschaft hat am 24.10.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Multi Printed Circuit Boards Limited mit dem Sitz in Birmingham / Vereinigtes Königreich eingereicht. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Multi Leiterplatten GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Multi Leiterplatten GmbH unter deren Geschäftsanschrift Brunnthaler Straße 2 in 85649 Brunnthal-Hofolding geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Multi Leiterplatten GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Multi Printed Circuit Boards Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung (sidestream merger) existieren keineMinderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für dieAusübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenanntenGläubigerrechtekönnen jederzeit bei der Multi Leiterplatten GmbH, Brunnthaler Str. 2, 85649 Brunnthal, angefordert werden.
2020-05-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 24.10.2019 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2020 mit der Multi Printed Circuit Boards Ltd. mit dem Sitz in Birmingham / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, No. 7914643) verschmolzen.