2007-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2007 und 20.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital), § 8 (Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Multidata Klenke Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 1104) beschlossen. 200.000,00 EUR.
2007-12-17: Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2007 und 20.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Multidata GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.02.2007 mit der Multidata Klenke Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 1104) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.