2022-06-30: Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 21.04.2022 mit Nachtrag vom 13.06.2022. Gegenstand des Unternehmens: Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen und Handelsgeschäften als Produktivgenossenschaft, insbesondere Beratung und Betreuung in den Bereichen Projektleitung, Interimsmanagement, Sanierung, Restrukturierung, Krisenbewältigung, Projektentwicklung, Vertriebsunterstützung, Backoffice, Personalführung, Personalbindung, Online-Marketing, IT, Digitalisierung, Qualitätssicherung, Optimierung von Geschäftsprozessen und strukturelle Ausrichtung; Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Coachings in den Bereichen Praktischer Emotionaler Kompetenz, Mimik Resonanz und Physiognomie; Softwareentwicklung sowie Entwicklung, Vertrieb, Handel und Pflege von Softwareprodukten für mobile Geräte, Windows- und Mac-OS, Datenbankanwendungen; Handel und Dienstleistungen im Bereich Elektrik und Elektrotechnik; Bündelung der Beratungsleistungen der Mitglieder sowie Schaffung von Arbeitsplätzen; Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen; gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Handelswaren, Betriebsbedarf, Versicherungen, Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern. Keine Nachschusspflicht. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Breunig, Alexander, Aschheim, *05.08.1972, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Munich MindTime GmbH mit dem Sitz in Aschheim (Amtsgericht München HRB 245562). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.