2013-06-12: Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende vertreten. Vertreter: Nicht mehr 1. Vorsitzender: 1. Dammann, Rolf-Dietrich; Nicht mehr 2. Vorsitzender: 2. Gramzow, Siegfried; Nicht mehr Vorstandsmitglied: 5. Schulz, Volker; 2. Vorsitzender: 9.
Hönicke, Klaus, *28.04.1953, Berlin; Vorstandsmitglied: 10.
Hörenz, Lutz, *28.09.1954, Seelow; Vorstandsmitglied: 11.
Zehm, Klaus, *01.07.1951, Müncheberg; Änderung zu Nr. 8: 1. Vorsitzender: Klötzer, Uwe, *25.06.1969, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2012, 16.03.2013 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom gleichen Tag der Eisenbahnverein Märkische Schweiz e.V. mit Sitz in Buckow (Märkische Schweiz) (Amtsgericht Frankfurt (Oder), VR 3529 FF) und der zustimmenden Beschlüsse vom gleichen Tag durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird