2008-11-06: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2008 sowie der Zustimmungs- beschlüsse der beteiligten Vereine vom selben Tag mit dem Verein Förderverein der Museumsstraße Odenwald-Bergstraße mit Sitz in Erbach/Odw. (Amtsgericht Darmstadt VR 70652) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am heutigen Tage wirksam geworden (§ 20 Abs. 1 UmwG).Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins, ist wenn sie binnen sechs Wochennach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.