2015-01-15: Firma: Musicboard Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Gerichtsstraße 35, 13347 Berlin; Gegenstand: Die Förderung von Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft im Bereich der Popmusik und -kultur; die Förderung und Betreuung sowie Durchführung von Projekten zur Unterstützung der Popkultur in Berlin in Form einer Anlaufstelle sowie die Durchführung von Veranstaltungen in diesem Kontext. Ferner soll die Gesellschaft die Musikinfrastruktur in Berlin verbessern (z.B. Spielstätten, Proberäume) durch Förderung, Initiierung von Kooperationsprojekten oder Vermittlung bzw. Moderation zwischen Verwaltung und Musikinfrastruktur. Hierzu gehört auch, die Förder- und Ausbildungslandschaft in Berlin im Bereich Musik und Popkultur transparent darzustellen und Künstlerinnen und Künstler zu vermitteln und zu unterstützen bei ihrer professionellen Karriere. Schließlich soll die Gesellschaft Berlin als Standort für Popmusik und -kultur in Deutschland und international stärken. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1.
Lucker, Katja, *23.09.1969, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.12.2014
2019-01-10: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr, Absatz (3) wird ersatzlos gestrichen; Absatz (4) wird Absatz (3)), § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft, Absatz (1) Satz 6 wird ersatzlos gestrichen), § 5 (Geschäftsführung), § 6 (Vertretung), § 7 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), § 8 (Aufsichtsrat), § 9 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 10 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 11 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 13 (Beirat), § 15 (Vorsitz in und Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 16 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), § 17 (Jahresabschluss und Lagebericht, Veröffentlichung der Bezüge), § 18 (Umsetzung von Landesrecht), § 21 (Schlussbestimmungen) und § 22 (Inkrafttreten).