2007-10-11: Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern oder Prokuristen Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer oder Prokuristen durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.