2005-02-01: Nösse Datentechnik GmbH & Co. KG, Leverkusen (Maybachstraße 11, 51381 Leverkusen, Der Vertrieb von EDV-Systemen und Zubehör). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftender Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Nösse Verwaltungs GmbH, Leverkusen (AG Köln HRB 49946). Einzelprokura: Nösse, André, Leverkusen, *10.01.1972.
2007-03-19: Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Nösse Datentechnik Geschäftsführungs-GmbH, Leverkusen (AG Köln HRB 59883), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Nösse Verwaltungs GmbH. Prokura erloschen: Nösse, André.
2015-08-25: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Nösse Consulting Geschäftsführungs GmbH, Leverkusen . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Nösse Consulting GmbH & Co. KG mit Sitz in Leverkusen (Amsgericht Köln, HRA 28403) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-02-01: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.12.2020 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Nösse Holding UG & Co. KG mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRA 34955) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.