2011-05-30: (ist die Durchführung von Bestattungen und alle hiermit zusammenhängenden Maßnahmen). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 19, 53879 Euskirchen. Inhaber: Pfahl, Ferdinand, Rheinbach, *26.04.1959.
2015-03-30: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Michels Bestattungen Zweigniederlassung der Nöthen Bestattungshaus e.K., 53881 Euskirchen, Geschäftsanschrift: Große Höhle 7, 53881 Euskirchen.
2019-02-19: Die Zweigniederlassung unter Firma Michels Bestattungen Zweigniederlassung der Nöthen Bestattungshaus e.K. ist aufgehoben 53881 Euskirchen, Geschäftsanschrift: Große Höhle 7, 53881 Euskirchen.
2019-09-05: Nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 27.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Pfahl Bestattungshaus GmbH mit Sitz in Bad-Neuenahr-Ahrweiler übertragen worden. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-08: Nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 27.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschaftrversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Pfahl Bestattungshaus GmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler übertragen worden. Die Firma ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.