2005-12-29: NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG, Berlin(Reichpietschufer 60, 10785 BerlinGegenstand: Betrieb eigener und fremder technischer Leitungsnetze zur Versorgung (Energie, Wasser, Abwasser) sowie jeder weitere Betrieb sonstiger Netze und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Vermarktung der Netznutzung zu Transportzwecken, die Übernahme der Betriebsführung für Netze Dritter sowie die technische und kaufmännische Beratung und Unterstützung von Netzbetreibern und -eigentümern und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte einschließlich der Mitarbeiterüberlassung.). Firma: NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG Sitz: Berlin Persönlich haftender Gesellschafter:; NBB Netz-Beteiligungs-GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99597 B); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter ist der persönlich haftende Gesellschafter befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Bonn (Amtsgericht Bonn, HRA 6248) nach Berlin verlegt.; Die Firma ist geändert..
2011-01-12: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; An der Spandauer Brücke 10, 10178 Berlin.
2019-09-05: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BEGA.tec GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 83400 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-01-04: Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 30.12.2020 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-01-04: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungsvertrages vom 14.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 11.12.2020 und 14.12.2020 einen Teil des Vermögens der GASAG AG, Berlin , nämlich den Betriebsteil Netz, als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen.
Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-09-09: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: EUREF-Campus 1-2, 10829 Berlin