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NBEG Baulandentwicklung Beteiligungs GmbH

Baugebiete, BGmbH, Grundstücksflächen..., Baulandentwicklungsgesellschaft, Beteilgiungsgesellschaft
Adresse / Anfahrt
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2016. Geschäftsanschrift: Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen. Gegenstand: Beteiligung an und Übernahme der Geschäftsführung der NBEG Baulandentwicklungsgesellschaft mbH Nordstemmen & Co. KG, deren Zweck wiederum der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung, die Veräußerung und die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Gemeinde Nordstemmen sowie der Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und entsprechende Beteiligungen ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schlie, Gabriele, Bockenem, *24.04.1963; Tischbier, Marcus, Gronau , *22.12.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-06-28:
Firma von Amts wegen berichtigt, nun: NBEG Baulandentwicklung Beteiligungsgesellschaft mbH Nordstemmen.

2017-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2017 mit der NVEG Beteiligungs GmbH mit Sitz in Nordstemmen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-11-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Übernahme der Geschäftsführung der NBEG Baulandentwicklungsgesellschaft mbH Nordstemmen & Co. KG, deren Zweck wiederum Erwerb, Erschließung, Bebauung, Veräußerung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Gemeinde Nordstemmen ist sowie Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und entsprechender Beteiligungen.