2012-08-14: Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Tannenbergstr. 38, 45881 Gelsenkirchen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Feinblechverarbeitung sowie die Durchführung von Industriemontagen, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die Durchführung von Arbeiten des Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerkes.
2014-09-04: von Amts wegen berichtigt: NEMA Feinblech und Industriemontage GmbH.
2014-09-25: Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: NEMA GmbH Feinblech und Industrieisolierungen.
2016-05-11: Änderung zur Geschäftsanschrift: Johannes-Rau-Allee 5, 45889 Gelsenkirchen.
2019-07-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 27.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2019 mit der GM Montagen GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 12794) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.