2020-11-09: Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.06.2020. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 23, 50674 Köln. Gegenstand: ist das Erbringen von Implementierungsleistungen rund um Softwareapplikationen sowie Beratungsleistungen für Unternehmen, die Entwicklung und Vermarktung von digitalen Lösungen und Produkten, die Herstellung, Vermarktung und der Vertrieb von Software mit allen damit in Zusammenhang stehenden Produkten sowie die Planung, Errichtung und der Betrieb inklusive der Errichtung, Nutzung, Vermietung und Vermarktung von eigener oder Fremdsoftware. Grundkapital: 62.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Elsner, Arthur, Köln, *10.06.1978; Engel, Christian, Köln, *23.04.1977; Schulte, Henrik, Bergisch Gladbach, *23.05.1980; Tweer-Roller, Marcel, Köln, *22.10.1984; Wagener, Sven, Köln, *25.07.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NEOMATIC GmbH, Köln nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.06.2020. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30.04.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 31.250,00 insgesamt durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.