2014-07-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2014. mit Änderung vom 08.07.2014. Geschäftsanschrift: Lehfeld 5, 21029 Hamburg . Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Anlagen zur Nutzung von regenerativen Energien, insbesondere Windenergieanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Heidorn, Jens, Hamburg, *14.11.1962; Soltau, Klaus, Hamburg, *24.01.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-09: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung mit der Klaus Soltau und Jens Heidorn NET OHG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 88135) beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage Teile des Vermögens der Klaus Soltau und Jens Heidorn NET OHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 88135) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register der übertragenden Klaus Soltau und Jens Heidorn NET OHG am 09.09.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-10-02: Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000,00 EUR auf 38.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Klaus Soltau und Jens Heidorn NET OHG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 88135) beschlossen. 38.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Klaus Soltau und Jens Heidorn NET OHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 88135) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.