2009-03-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2009. Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 1-9, 42119 Wuppertal. Gegenstand: Konzeption, Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Internetdienstleistungen und Produkten im Internet/Intranet. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Becker, Axel, Wuppertal, *24.02.1969, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-05-26: Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinz-Fangman-Str. 2-4, 42287 Wuppertal.
2014-10-13: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 5.000,00 EUR um 15.000,00 EUR auf 20.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der mit der NETfinisch Service UG (haftungsbeschränkt) (Amtsgericht Wuppertal, HRB 21865) vertraglich vereinbarten Verschmelzung sowie ferner mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 20.000,00 EUR um 5.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: NETfinish GmbH. 25.000,00 EUR.
2014-10-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2014 mit der NETfinish Service UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 21865) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.