2007-05-21: Nicht mehr Vorstand: Schubert, Joachim, Neubrandenburg, *14.03.1942. Nicht mehr Vorstand: Grimm, Ingrid, Neubrandenburg, *16.06.1951, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-06-22: Die Veröffentlichung vom 21.05.2007 wird dahingehend berichtigt, dass Grimm, Ingrid, Neubrandenburg, *16.06.1951 zum Vorstand bestellt wurde, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-09-06: Die Vertreterversammlung vom 15.06.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 30 beschlossen.
2008-09-22: Die Vertreterversammlung vom 20.06.2008 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Grimm-Runge, Ingrid, Neubrandenburg, *16.06.1951, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-27: Nicht mehr Vorstand: Grimm-Runge, Ingrid, Neubrandenburg, *16.06.1951. Bestellt als Vorstand: Kobarg, Heike, Greifswald, *22.06.1967.
2019-12-20: Die Vertreterversammlung vom 14.06.2019 hat die Neufassung des Statuts und damit auch die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kanr alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des GenG übernehmen.
2020-01-09: Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des GenG übernehmen.