2018-06-07: NEVARIS Bausoftware GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Hanna-Kunath-Str. 1, 28199 Bremen; Gegenstand: Entwicklung von Informationstechnologien, die Herstellung und Vermarktung von Soft- und Hardware für das Baugewerbe, die Bauwirtschaft und vergleichbare Wirtschaftszweige sowie sonstige im Zusammenhang stehende Dienstleistungen wie Consultingleistungen, Schulungen, Seminare und Einzelberatung, ferner die Datenverarbeitung für andere Unternehmen. Stammkapital: 350.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Csillag, Daniel, *23.07.1969, Holzkirchen; Prokura: War Prokurist: Pries, Sönke, *24.04.1963, Oyten; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; War Prokurist: Sommer, Holger, *14.11.1958, Achim; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; War Prokurist: Sommer, Roland, *08.05.1967, Bremen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Schrodt, Klaus-Peter, Ettlingen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Dengler, Ruth, *13.07.1971, Delmenhorst; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rathjen, Timo, *26.11.1987, Scheeßel; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.03.1986
zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.09.2015 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Achim (Amtsgericht Walsrode, HRB 122227) nach Bremen verlegt und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in § 1. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2018 ist der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in den §§ 6 (Sonstige Rechte und Pflichten), 7 (Gesellschafterversammlung) und 10 (Verfügungen über Geschäftsanteile).
2018-11-29: Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Csillag, Daniel; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 7. Krause-Heiber, Philip, *20.08.1981, Ritterhude; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
2019-06-07: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 28.03.2019 mit der Nemetschek SE mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 224638), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 28.05.2019 zugestimmt hat.
2022-04-28: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Csillag, Daniel; Geschäftsführer: 2.
Krause-Heiber, Philip, *20.08.1981, Ritterhude; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Schrodt, Klaus-Peter; Nicht mehr Prokurist: 7. Krause-Heiber, Philip
2022-07-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Krause-Heiber, Philip; Geschäftsführer: Schiffmann, Ruth, *24.08.1987, München; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Krause-Heiber, Philip, *20.08.1981, Ritterhude; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
2022-07-25: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DACODA GmbH mit Sitz in Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart, HRB 390667) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.