2011-06-17: Geschäftsanschrift: Hauptstraße 1, 16845 Sieversdorf-Hohenofen. Gegenstand: Der Handel mit Maschinen und Geräten für den landwirtschaftlichen Bedarf sowie für den Bereich der Kommunal- und Umwelttechnik, ferner die Durchführung von Reparaturen und Dienstleistungen, Handel mit Ersatzteilen und Zubehör sowie die Vermietung von Maschinen und Geräten. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Duhm, Holger, *27.02.1965, Bismark, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Karbstein, Volker, *15.12.1963, Dabergotz, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 13.05.2011.
2015-06-23: Geschäftsführer: Karbstein, Volker, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2017-01-23: Nicht mehr Geschäftsführer: Duhm, Holger
2020-01-28: Geschäftsführer: Neumann, Tino, *12.09.1977, Mühlenfließ, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Karbstein, Volker
2020-08-05: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die New-Tec Ost Vertreibsgesellschaft für Agrartechnik mbH mit dem Sitz in Treuenbrietzen (Amtsgericht Potsdam, HRB 21378 P) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
2020-08-10: Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 06.08.2020 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Potsdam, HRB 21378 P) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird