2008-08-20: Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2008. Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Daume, Nikolaus-Hubert, Duderstadt, *28.11.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-13: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. III und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 52.000,00 EUR auf 77.000,00 EUR beschlossen. 77.000,00 EUR.
2017-07-17: Einzelprokura: Schmid, Peter Johann Karl, Großhansdorf, *28.06.1965.
2018-07-04: Prokura erloschen: Schmid, Peter Johann Karl, Großhansdorf, *28.06.1965.
2019-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 24.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer III (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 78.000,00 EUR beschlossen. 78.000,00 EUR.
2021-01-04: Bestellt als Geschäftsführer: Gonzalez Salcedo, Michael, Garbsen, *30.10.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Gonzalez Salcedo, Michael, Garbsen, *30.10.1963.
2021-09-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2020 mit der Manfred Wienzek Sanitär-Heizung-Klima Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Göttingen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.