2008-09-10: Gegenstand: Der Handel und der Vertrieb von Waren jeglicher Art, soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind, insbesondere mit Waren der Firma Plast Team A/S, Nærum, Dänemark, die vorrangig Plastikartikel vertreibt. Kapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Andersen, Jacob, *24.05.1970, Solrød Strand; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.08.2008..
2011-12-08: Geschäftsanschrift geändert.
2015-07-14: Geschäftsführer: 3. Andersen, Jacob, *24.05.1970, Solrød Strand/Dänemark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Hansen, Henrik Juhl.
2020-02-03: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Andersen, Jacob. Geschäftsführer: 4. Eberhard, Jacob, *13.10.1971, Vedbæk/Dänemark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2022-01-11: Der Name der Firma ist geändert in: NHG GmbH. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 wurde die Firma und der Gesellschaftsvertrag in § 1 geändert.
2022-06-20: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ROOM Copenhagen GmbH, Flensburg durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.