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NITTO KOHKI EUROPE GmbH
71144 SteinenbronnDE
1x Adresse:
Alsterdorfer Straße 228
22297 Hamburg
Alsterdorfer Straße 228
22297 Hamburg
mind. 16 Mitarbeiter
17x HR-Bekanntmachungen:
2007-07-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Kondoh, Tomoo, Tokyo / Japan, *21.08.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Washio, Shunichi, Tokyo (Japan), *17.07.1947.
2008-05-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Ushigome, Hirotomo, Tokyo / Japan, *08.02.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Herrmann, Peter, Waldenbuch, *06.06.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kondoh, Tomoo, Tokyo / Japan, *21.08.1958.
2011-02-21:
Geschäftsanschrift: Lerchenstraße 47, 71144 Steinenbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Kasahara, Shoji, Stuttgart, *20.11.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-27:
Änderung der Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Strasse 10, 71144 Steinenbronn.
2016-06-22:
Die Gesellschaft hat am 20.06.2016 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen "Nitto Kohki Europe Co. Limited", London EC4V 6JA/ England und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften stellen sich wie folgt dar:Rechte der Gläubiger der NITTO KOHKI Deutschland GmbH: Die Gläubiger der NITTO KOHKI Deutschland GmbH als übernehmender Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich (nicht ausreichend ist E-Mail oder Fax) gegenüber NITTO KOHKI Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Gottlieb-Daimler-Straße 10, 71144 Steinenbronn geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenen, daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der NITTO KOHKI Deutschland GmbH als übernehmender Rechtsträger kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Die übertragende Gesellschaft hält sämtliche Anteile an der übernehmenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern entfallen.Rechte der Gläubiger der Nitto Kohki Europe Co. Limited:Jeder Gläubiger der Nitto Kohki Europe Co. Limited als übertragender Gesellschaft kann gemäß der Regulation 11 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 vom High Court, London die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) beantragen. Falls das Gericht eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß Regulation 14 der Companies(Cross-Border Mergers) Regulations 2007). Regulation 14 sieht vor, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans der Zustimmung der zahlenmäßigen Mehrheit der Gläubiger bzw. der Gläubigergruppe bedarf, und deren Forderungen wertmäßig mindestens 75% der Gläubiger bzw. der Gläubigergruppe ausmachen, die in der Gläubigerversammlung entweder persönlich oder durch einen Vertreter anwesend oder vertreten sind. Die Nitto Kohki Co. Ltd hält sämtliche Anteile an der übertragenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten können kostenlos bei der Nitto Kohki Europe Co.Limited, Herr Masatoshi Ogue,Unit A5,Langham Park Industrial Estate,Maple Road, Castle Donington,Derbyshire DE74 2UT,Großbritannien, und der NITTO KOHKI Deutschland GmbH,Herr Peter Herrmann,Gottlieb-Daimler-Straße 10, 71144 Steinenbronn eingeholt werden.
2016-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1.1. beschlossen. Firma geändert; nun: NITTO KOHKI EUROPE GmbH.
2016-11-02:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 26.07.2016, des Versammlungsbeschlusses der übernehmenden Gesellschaft vom 26.07.2016 sowie der Verschmelzungsbescheinigung vom 11.08.2016 die "Nitto Kohki Europe Co. Limited", London EC4V 6JA/ England (Companies House Cardiff 01413144) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-11-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Onoda, Yasushi, Kanagawa / Japan, *26.08.1969; Sakurai, Hiroto, Saitama 338-0012, / Japan, *18.06.1968, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-02-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ogue, Masatoshi, Hertfordshire , *08.01.1955.
2018-08-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Yoshida, Kiminori, Stuttgart, *29.11.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Sakurai, Hiroto, Saitama 338-0012, / Japan, *18.06.1968; Ushigome, Hirotomo, Tokyo / Japan, *08.02.1961.
2019-06-05:
Bestellt als Geschäftsführer: Kato, Seiji, Chiba/Japan / Japan, *10.08.1964, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-10-28:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kasahara, Shoji, Stuttgart, *20.11.1963, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Naruse, Hiroaki, Saitama / Japan, *13.03.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kato, Seiji, Chiba/Japan / Japan, *10.08.1964. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kasahara, Shoji, Saitama / Japan, *20.11.1963, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-05-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Shibukawa, Katsuhiko, Kanagawa / Japan, *14.03.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Naruse, Hiroaki, Saitama / Japan, *13.03.1965.
2021-12-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Klein, Matthias, Böblingen, *18.05.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Tsuchiya, Naoki, Leinfelden-Echterdingen, *14.03.1975, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kasahara, Shoji, Saitama / Japan, *20.11.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Herrmann, Peter, Waldenbuch, *06.06.1959; Yoshida, Kiminori, Stuttgart, *29.11.1972.
2022-07-08:
Bestellt als Geschäftsführer: Yokota, Keisuke, Tokyo 145-0066 / Japan, *10.08.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Shibukawa, Katsuhiko, Kanagawa / Japan, *14.03.1969.
2007-07-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Kondoh, Tomoo, Tokyo / Japan, *21.08.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Washio, Shunichi, Tokyo (Japan), *17.07.1947.
2008-05-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Ushigome, Hirotomo, Tokyo / Japan, *08.02.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Herrmann, Peter, Waldenbuch, *06.06.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kondoh, Tomoo, Tokyo / Japan, *21.08.1958.
2011-02-21:
Geschäftsanschrift: Lerchenstraße 47, 71144 Steinenbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Kasahara, Shoji, Stuttgart, *20.11.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-27:
Änderung der Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Strasse 10, 71144 Steinenbronn.
2016-06-22:
Die Gesellschaft hat am 20.06.2016 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen "Nitto Kohki Europe Co. Limited", London EC4V 6JA/ England und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften stellen sich wie folgt dar:Rechte der Gläubiger der NITTO KOHKI Deutschland GmbH: Die Gläubiger der NITTO KOHKI Deutschland GmbH als übernehmender Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich (nicht ausreichend ist E-Mail oder Fax) gegenüber NITTO KOHKI Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Gottlieb-Daimler-Straße 10, 71144 Steinenbronn geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenen, daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der NITTO KOHKI Deutschland GmbH als übernehmender Rechtsträger kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Die übertragende Gesellschaft hält sämtliche Anteile an der übernehmenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern entfallen.Rechte der Gläubiger der Nitto Kohki Europe Co. Limited:Jeder Gläubiger der Nitto Kohki Europe Co. Limited als übertragender Gesellschaft kann gemäß der Regulation 11 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 vom High Court, London die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) beantragen. Falls das Gericht eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß Regulation 14 der Companies(Cross-Border Mergers) Regulations 2007). Regulation 14 sieht vor, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans der Zustimmung der zahlenmäßigen Mehrheit der Gläubiger bzw. der Gläubigergruppe bedarf, und deren Forderungen wertmäßig mindestens 75% der Gläubiger bzw. der Gläubigergruppe ausmachen, die in der Gläubigerversammlung entweder persönlich oder durch einen Vertreter anwesend oder vertreten sind. Die Nitto Kohki Co. Ltd hält sämtliche Anteile an der übertragenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten können kostenlos bei der Nitto Kohki Europe Co.Limited, Herr Masatoshi Ogue,Unit A5,Langham Park Industrial Estate,Maple Road, Castle Donington,Derbyshire DE74 2UT,Großbritannien, und der NITTO KOHKI Deutschland GmbH,Herr Peter Herrmann,Gottlieb-Daimler-Straße 10, 71144 Steinenbronn eingeholt werden.
2016-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1.1. beschlossen. Firma geändert; nun: NITTO KOHKI EUROPE GmbH.
2016-11-02:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 26.07.2016, des Versammlungsbeschlusses der übernehmenden Gesellschaft vom 26.07.2016 sowie der Verschmelzungsbescheinigung vom 11.08.2016 die "Nitto Kohki Europe Co. Limited", London EC4V 6JA/ England (Companies House Cardiff 01413144) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-11-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Onoda, Yasushi, Kanagawa / Japan, *26.08.1969; Sakurai, Hiroto, Saitama 338-0012, / Japan, *18.06.1968, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-02-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ogue, Masatoshi, Hertfordshire , *08.01.1955.
2018-08-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Yoshida, Kiminori, Stuttgart, *29.11.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Sakurai, Hiroto, Saitama 338-0012, / Japan, *18.06.1968; Ushigome, Hirotomo, Tokyo / Japan, *08.02.1961.
2019-06-05:
Bestellt als Geschäftsführer: Kato, Seiji, Chiba/Japan / Japan, *10.08.1964, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-10-28:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kasahara, Shoji, Stuttgart, *20.11.1963, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Naruse, Hiroaki, Saitama / Japan, *13.03.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kato, Seiji, Chiba/Japan / Japan, *10.08.1964. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kasahara, Shoji, Saitama / Japan, *20.11.1963, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-05-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Shibukawa, Katsuhiko, Kanagawa / Japan, *14.03.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Naruse, Hiroaki, Saitama / Japan, *13.03.1965.
2021-12-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Klein, Matthias, Böblingen, *18.05.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Tsuchiya, Naoki, Leinfelden-Echterdingen, *14.03.1975, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kasahara, Shoji, Saitama / Japan, *20.11.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Herrmann, Peter, Waldenbuch, *06.06.1959; Yoshida, Kiminori, Stuttgart, *29.11.1972.
2022-07-08:
Bestellt als Geschäftsführer: Yokota, Keisuke, Tokyo 145-0066 / Japan, *10.08.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Shibukawa, Katsuhiko, Kanagawa / Japan, *14.03.1969.