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NMA Venture Capital GmbH

Internet und Informationstechnologie, Model Acceleration, accelerator..., next, media
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Am Sandtorkai 27
20457 Hamburg
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2015. Geschäftsanschrift: Eifflerstraße 43, 22769 Hamburg. Gegenstand: a) die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen i.S. des § 2 Abs. 4 KAGB , deren Anteile nur von professionellen und semiprofessionellen Anlegern erworben werden dürfen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (kollektive Vermögensverwaltung i.S. des Kapitalanlagegesetzbuches). Zu den verwalteten Investmentvermögen gehört insbesondere der Betrieb eines Accelerators für mediennahe Geschäftsmodelle im Bereich Content, Advertising, Technologies und Services ("NEXT MEDIA ACCELERATOR") und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere der Gründung von weiteren Investmentvermögen zur Finanzierung von Start-ups in der Accelerator- und zukünftigen Folgephase. b) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem vorgenannten Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf hierzu Zweigniederlassungen gründen oder sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen, sofern hierdurch keine beherrschende Stellung erlangt wird. Die Gesellschaft darf sich darüber hinaus, auch mehrheitlich, an der Komplementärgesellschaft des Investmentvermögens beteiligen, solange die Komplementärgesellschaft keine Tätigkeiten entfaltet, die zu den Aufgaben der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft i.S.d. KAGB gehören. (c) Die Gesellschaft ist nicht befugt, neben der kollektiven Vermögensverwaltung solche Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen zu erbringen, die gemäß Kapitalanlagegesetzbuch ausschließlich von externen OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften erbracht werden dürfen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Ellers, Meinolf, Norderstedt, *13.10.1961; Herzbach, Dirk, Hamburg, *16.01.1974; Lumma, Nico, Hamburg, *19.06.1972, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-30:
Geändert nach Namensänderung, nun Geschäftsführer: Zeiler, Dirk, Hamburg, *16.01.1974, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-07-04:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Zeiler, Dirk Herbert Eduard Eckhard, Hamburg, *16.01.1974. Bestellt Geschäftsführer: Hüning, Christoph, Hamburg, *18.05.1972, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-13:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 27/28, VII Boden, 20457 Hamburg.

2021-08-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1 lit. (Firma) beschlossen. Neue Firma: NMA Venture Capital GmbH. Ausgeschieden Geschäftsführer: Ellers, Meinolf, Norderstedt, *13.10.1961.

2022-05-02:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 27, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der NMA Fintech Komplementär GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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